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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Die seit 27.05.2005 geltende Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern, wird der Klaus Weiss Elektroanlagen GmbH von der Bundesanstalt für Arbeit
ab dem 27.05.2010 unbefristet erteilt.
 
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